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Ausländerbehörden in Baden-Württemberg - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Am Aussichtssturm 7, 73207 Plochingen
Telefon:0711390248325
E-Mail:auslaenderamt@LRA-ES.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Marktstraße 7, 72622 Nürtingen
Telefon:0702275258
Fax:0702275584
E-Mail:stadt@nuertingen.de
Öffnungs­zeiten:Ohne Termin: montags von 9 -12 Uhr sowie donnerstags von 9 - 12 und von 14-16 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Diese ist per E-Mail unter: awes.stadt@nuertingen.de möglich.
Anschrift:Marktstraße 14, 73230 Kirchheim unter Teck
Telefon:070215020
Fax:07021502255
E-Mail:auslaender@kirchheim-teck.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Beblingerstraße 1, 73728 Esslingen
Telefon:071135121222
Fax:071135122590
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Obere Bachstraße 13, 70794 Filderstadt
Telefon:07117003331
Fax:07117003347
E-Mail:AuE@filderstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Marktplatz 1, 70734 Fellbach
Telefon:07115851296
E-Mail:auslaenderamt@fellbach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 8-13 Uhr
Do 13-18 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Anschrift:Eberhardstr. 39, 70173 Stuttgart
Telefon:071121691702
Fax:071121698703
E-Mail:staatsangehoerigkeitsrecht@stuttgart.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
Anschrift:Rötestraße 17, 71332 Waiblingen
Telefon:071515011368
Fax:071515011744
E-Mail:infoabh@rems-murr-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Nur nach Terminvereinbarung!
Anschrift:Oskar-Kalbfell-Platz 21, 72764 Reutlingen
Telefon:071213035665
Fax:071213032278
E-Mail:auslaenderbehoerde@reutlingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Aulberstraße 27, 72764 Reutlingen
Telefon:071214800
Fax:071214801800
E-Mail:post@kreis-reutlingen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde Baden-Württemberg
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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