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Anschrift: | Carl-Benz-Str. 1, 69115 Heidelberg |
Telefon: | 0621820050 |
Fax: | 062182005700 |
E-Mail: | aussenstelle.heidelberg@drv-bw.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mozartstraße 3, 68161 Mannheim |
Telefon: | 0621820050 |
Fax: | 07218259930320 |
E-Mail: | regio.ma@drv-bw.de |
Anschrift: | Bismarckstraße 21, 67059 Ludwigshafen |
Telefon: | 06215042448 |
Fax: | 06215042444 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Eichendorffstraße 4-6, 67346 Speyer |
Telefon: | 06232172881 |
Fax: | 0623217122881 |
E-Mail: | aub-stelle-speyer@drv-rlp.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 18, 74889 Sinsheim |
Telefon: | 0621820050 |
E-Mail: | regio.ma@drv-bw.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 1, 64646 Heppenheim (Bergstraße) |
Telefon: | 062529899900 |
Fax: | 0625279531190 |
E-Mail: | Termin@drv-hessen.de |
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Heidelberg nahe der Mündung des Neckars in den Rhein liegt in der Oberrheinischen Tiefebene und wurde 1196 erstmals schriftlich genannt. Sehr bekannt ist Heidelberg als Hochschulstandort und so befinden...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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