ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Gerichtsvollzieher in Malsch (Kreis Karlsruhe) - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(15)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Ettlingen
7.73 km von Malsch (Kreis Karlsruhe)
Anschrift:Sternengasse 26, 76275 Ettlingen
Telefon:07243508400
Fax:07243508444
E-Mail:poststelle@agettlingen.justiz.bwl.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(13)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Karlsruhe
14.01 km von Malsch (Kreis Karlsruhe)
Anschrift:Lammstr. 1-5, 76133 Karlsruhe
Telefon:07219266304
Fax:07219266794
E-Mail:poststelle@agkarlsruhe.justiz.bwl.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Gerichtsvollzieher Stoll
29.31 km von Malsch (Kreis Karlsruhe)
Anschrift:Im Schussrain 13, 75015 Bretten
Telefon:072529657744
Sprechzeiten:Mo 16-18 Uhr und Mi 9-11 Uhr
(15)
Obergerichtsvollzieher Klein
30.4 km von Malsch (Kreis Karlsruhe)
Anschrift:Auf der Mühlhecke 20, 75053 Gondelsheim
Telefon:0725278298
Fax:07252958358
Sprechzeiten:Di-Do 14-16 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Bretten
31.31 km von Malsch (Kreis Karlsruhe)
Anschrift:Obere Kirchgasse 9, 75015 Bretten
Telefon:07252507104
Fax:07252507100
E-Mail:poststelle@agbretten.justiz.bwl.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(25)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Bruchsal
32.56 km von Malsch (Kreis Karlsruhe)
Anschrift:Schönbornstr. 18, 76646 Bruchsal
Telefon:07251742048
Fax:07251742866
E-Mail:poststelle@agbruchsal.justiz.bwl.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Malsch (Kreis Karlsruhe)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren