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Gerichtsvollzieher in Aglasterhausen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(10)
Obergerichtsvollzieherin Seidelmann (Bezirk I)
4.1 km von Aglasterhausen
Anschrift:Talweg 2, 74921 Helmstadt
Telefon:07263911350
E-Mail:poststelle@agmosbach.justiz.bwl.de
Sprechzeiten:Di+Fr 9:30-10:30 Uhr im Rathaus Neckarzimmern
(0)
Obergerichtsvollzieherin Barth (Bezirk II)
11.57 km von Aglasterhausen
Anschrift:Hauptstr. 110, 74821 Mosbach
Telefon:0626187251
Sprechzeiten:Di 8:30-9:30 Uhr Do 15-16 Uhr
(1)
Obergerichtsvollzieher Hilbert (Bezirk III)
17.37 km von Aglasterhausen
Anschrift:Buchwaldstr. 23, 74834 Elztal-Muckental
Telefon:062671218
Sprechzeiten:Mo+Do 15-16 Uhr Mi 8-9 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Dollinger
29.97 km von Aglasterhausen
Anschrift:Johann-Sebastian-Bach-Weg 2, 74740 Adelsheim
Telefon:06291647393
Fax:06291647389
Sprechzeiten:Di+Mi 9-11 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Aglasterhausen
(4)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Heidelberg
22.36 km von Aglasterhausen
Anschrift:Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg
Telefon:06221591201
Fax:06221592222
E-Mail:poststelle@agheidelberg.justiz.bwl.de
(0)
Gerichtsvollzieher Becker
23.34 km von Aglasterhausen
Anschrift:In den Breitwiesen 8, 69168 Wiesloch
Telefon:06222938915
Fax:06222938910
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(15)
Gerichtsvollzieher Blaskowitz
23.34 km von Aglasterhausen
Anschrift:In den Breitwiesen 8, 69168 Wiesloch
Telefon:06222938912
Fax:06222938910
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Gerichtsvollzieher Hagen
23.34 km von Aglasterhausen
Anschrift:In den Breitwiesen 8, 69168 Wiesloch
Telefon:06222938913
Fax:06222938910
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Gerichtsvollzieherin Ritzhaupt
23.34 km von Aglasterhausen
Anschrift:In den Breitwiesen 8, 69168 Wiesloch
Telefon:06222938916
Fax:06222938910
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

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zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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