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Gerichtsvollzieher in Wangen im Allgäu - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Obergerichtsvollzieher Schubert
0.88 km von Wangen im Allgäu
Anschrift:Lindauerstr. 9, 88239 Wangen im Allgäu
Telefon:08381807603
Fax:08381807607
Sprechzeiten:Di+Do 9-10:30 Uhr
(21)
Gerichtsvollzieherin Darge
0.88 km von Wangen im Allgäu
Anschrift:Lindauerstr. 9, 88239 Wangen im Allgäu
Telefon:07566907567
Fax:07566907568
Sprechzeiten:Di+Do 10:30-11:30 Uhr
(14)
Obergerichtsvollzieher Jäggle
18.35 km von Wangen im Allgäu
Anschrift:Herrenstr. 42, 88212 Ravensburg
Telefon:07581537459
Sprechzeiten:Do 13-14 Uhr und 14:30-15:30 Uhr sowie nach Vereinbarung
(10)
Gerichtsvollzieherin Adis
18.35 km von Wangen im Allgäu
Anschrift:Herrenstr. 42, 88212 Ravensburg
Telefon:07518061532
Sprechzeiten:Mo 8:30-9:30 Uhr und 10-11 Uhr
(7)
Obergerichtsvollzieher Rauch
18.35 km von Wangen im Allgäu
Anschrift:Herrenstr. 42, 88212 Ravensburg
Telefon:075197713883
Fax:0750391288
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr und Fr 9-11 Uhr
(10)
Obergerichtsvollzieher Liebhardt
18.35 km von Wangen im Allgäu
Anschrift:Herrenstr. 42, 88212 Ravensburg
Telefon:075195871298
Fax:075195871299
Sprechzeiten:Mi 8:30-10:30 Uhr und 15-16 Uhr
(9)
Obergerichtsvollzieherin Seeger
18.35 km von Wangen im Allgäu
Anschrift:Herrenstr. 42, 88212 Ravensburg
Telefon:015258575299
Sprechzeiten:Di 9-10:30 Uhr und 11-12 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieherin Honisch
18.35 km von Wangen im Allgäu
Anschrift:Herrenstr. 42, 88212 Ravensburg
Telefon:075197713882
Fax:032127051973
Sprechzeiten:Mo 13-14:30 Uhr Do 9-10:30 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieherin Liebhardt
26.05 km von Wangen im Allgäu
Anschrift:Wurzacher Str. 73, 88339 Bad Waldsee
Telefon:075249766118
Sprechzeiten:Do 8:30-9:30 Uhr und 10-11 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Petrul
26.05 km von Wangen im Allgäu
Anschrift:Wurzacher Str. 73, 88339 Bad Waldsee
Telefon:075249766118
Sprechzeiten:Di 15-16:30 Uhr Do 11:30-13 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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