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Sozialämter in Waiblingen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(20)
Amt für Soziales des Landkreises
1.07 km von Waiblingen
Anschrift:Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen
Telefon:071515011373
Fax:071515011525
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Di-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
(7)
Sozialamt
1.34 km von Waiblingen
Anschrift:Kurze Straße 33, 71332 Waiblingen
Telefon:0715150012670
Fax:0715150012699
E-Mail:rathaus@waiblingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Waiblingen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Sozialamt
1.94 km von Waiblingen
Anschrift:Stettener Straße 12, 71394 Kernen im Remstal
Telefon:071514014120
Fax:071514014125
E-Mail:c.bubeck@kernen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7.00-14.00 Uhr, Di, Do, Fr 9.00-12.00 und Di 15.00-18.30 Uhr
(18)
Sozialamt
2.73 km von Waiblingen
Anschrift:Marktplatz 1, 70734 Fellbach
Telefon:07115851268
E-Mail:soziales-teilhabe@fellbach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 8-13 Uhr
Do 13-18 Uhr
Fr 8-13 Uhr
(2)
Sozialamt
4.6 km von Waiblingen
Anschrift:J.-F.-Weishaar-Straße 7-9, 71404 Korb
Telefon:07151933431
Fax:07151933456
E-Mail:gemeinde@korb.de
Öffnungs­zeiten:Mo-8-12 Uhr Di 7:30-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 16:30-18:30 Uhr Fr 8-12 Uhr
(3)
Sozialamt
6.15 km von Waiblingen
Anschrift:Poststraße 15/1, 71384 Weinstadt
Telefon:07151693317
Fax:07151693290
E-Mail:info@weinstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Fr 8-12 Uhr; Do 15-19 Uhr
(3)
Sozialamt
8.73 km von Waiblingen
Anschrift:Seestraße 8, 73773 Aichwald
Telefon:07113690922
Fax:07113690918
E-Mail:info@aichwald.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erforderlich

telefonische Kontaktzeiten: Mo-Fr 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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