Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Traubenstraße 2, 71384 Weinstadt |
Telefon: | 07151693210 |
Fax: | 07151693290 |
E-Mail: | info@weinstadt.de |
Anschrift: | Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen |
Telefon: | 071515010 |
Fax: | 071515011525 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | J.-F.-Weishaar-Straße 7-9, 71404 Korb |
Telefon: | 07151933411 |
Fax: | 07151933423 |
E-Mail: | gemeinde@korb.de |
Anschrift: | Stettener Straße 12, 71394 Kernen im Remstal |
Telefon: | 071514014113 |
Fax: | 0715140145113 |
E-Mail: | m.fischer@kernen.de |
Anschrift: | Seestraße 8, 73773 Aichwald |
Telefon: | 07113690938 |
Fax: | 07113690918 |
E-Mail: | info@aichwald.de |
Anschrift: | Kurze Straße 33, 71332 Waiblingen |
Telefon: | 0715150010 |
Fax: | 071515001460 |
E-Mail: | rathaus@waiblingen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 73630 Remshalden |
Telefon: | 0715197311310 |
Fax: | 0715197311009 |
E-Mail: | gemeinde@remshalden.de |
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Weinstadt im Rems-Murr-Kreis liegt an der Rems und wurde um 1080 erstmals urkundlich genannt, ca. 15km östlich von Stuttgart gelegen, ist Weinstadt sehr bekannt für den Skulpturenpfad, welcher in den...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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