Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Stuttgarter Str. 2-4, 72555 Metzingen |
Telefon: | 071239250 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | stadt@metzingen.de |
Anschrift: | Bismarckstr. 14, 72764 Reutlingen |
Telefon: | 071214804110 |
Fax: | 071214801813 |
E-Mail: | sozialamt@kreis-reutlingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 72581 Dettingen an der Erms |
Telefon: | 071237207128 |
Fax: | 07123720733128 |
E-Mail: | stefanie.jedele@dettingen-erms.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 72800 Eningen unter Achalm |
Telefon: | 071218921420 |
Fax: | 071218923910 |
E-Mail: | anna.herr@eningen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 19, 72639 Neuffen |
Telefon: | 070251060 |
Fax: | 07025106293 |
E-Mail: | stadt@neuffen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 72124 Pliezhausen |
Telefon: | 07127977120 |
Fax: | 07127977160 |
E-Mail: | info@pliezhausen.de |
Anschrift: | Planstraße 2+9, 72654 Neckartenzlingen |
Telefon: | 0712718010 |
Fax: | 07127180173 |
E-Mail: | rathaus@neckartenzlingen.de |
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Metzingen im Landkreis Reutlingen liegt am Fuß der Schwäbischen Alb im Ermstal und wurde 1075 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Metzingen in die Kernstadt sowie Glems und Neuhausen an der Erms...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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