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Ausländerbehörden in Heddesheim - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(116)
Ausländeramt des Rhein-Neckar-Kreises
13.84 km von Heddesheim
Anschrift:Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg
Telefon:062215221478
Fax:062215221209
E-Mail:auslaenderamt@rhein-neckar-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 7:30-12 Uhr sowie Mi 7:30-17 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Weitere Behörden in der Nähe von Heddesheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(66)
Ausländeramt
5.62 km von Heddesheim
Anschrift:Dürrestraße 2, 69469 Weinheim
Telefon:0620182227
Fax:0620182508
E-Mail:auslaenderbehoerde@weinheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8.00-12.00 und Do 14.00-18.00 Uhr
(82)
Ausländerbehörde
10.88 km von Heddesheim
Anschrift:K 7, 68159 Mannheim
Telefon:06212933220
Fax:06212932624
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(120)
Ausländerbehörde
12.73 km von Heddesheim
Anschrift:Marienstraße 8, 67063 Ludwigshafen
Telefon:06215042180
Fax:06215043054
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen
Telefon:062159095390
Fax:062159096400
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(139)
Ausländerbehörde
13.51 km von Heddesheim
Anschrift:Bergheimer Str. 147, 69117 Heidelberg
Telefon:062215817520
Fax:06221584617520
E-Mail:zuwanderung-servicepoint@heidelberg.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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