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Sozialämter in Sinsheim - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(16)
Sozialamt des Landkreises Rhein-Neckar
17.33 km von Sinsheim
Anschrift:Adelsförsterpfad 7, 69168 Wiesloch
Telefon:062215220
Fax:062215221388
E-Mail:sozialamt@rhein-neckar-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(23)
Sozialamt des Landkreises Rhein-Neckar
23.3 km von Sinsheim
Anschrift:Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg
Telefon:062215220
Fax:062215221388
E-Mail:sozialamt@rhein-neckar-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 7:30-12 Uhr
Mi 7:30-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Sinsheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Sozialamt
5.98 km von Sinsheim
Anschrift:Hauptstraße 31, 74915 Waibstadt
Telefon:07263914717
Fax:07263914711
E-Mail:poststelle@waibstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo+Mi 14-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(4)
Sozialamt
9.99 km von Sinsheim
Anschrift:Friedrichstraße 10, 74909 Meckesheim
Telefon:0622692000
Fax:06226920015
E-Mail:post@meckesheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-16 Uhr
Di 8-12 Uhr
Do 13-18 Uhr
Fr 7-12 Uhr
(6)
Sozialamt
13.76 km von Sinsheim
Anschrift:Am Marktplatz 1, 74858 Aglasterhausen
Telefon:06262920016
Fax:062629200416
E-Mail:post@aglasterhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(5)
Sozialamt
14.08 km von Sinsheim
Anschrift:Wieslocherstraße 21, 69231 Rauenberg
Telefon:062226190
Fax:0622261924
E-Mail:rathaus@rauenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(17)
Sozialamt
15.16 km von Sinsheim
Anschrift:Marktstraße 13, 69168 Wiesloch
Telefon:06222840
Fax:0622284377
E-Mail:info@wiesloch.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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