Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Münchener Str. 9, 86551 Aichach |
Telefon: | 0825192326 |
Fax: | 0825192375 |
E-Mail: | poststelle@lra-aic-fdb.de |
Anschrift: | Stadtplatz 48, 86551 Aichach |
Telefon: | 0825190217 |
Fax: | 0825190250017 |
E-Mail: | rathaus@aichach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 93, 86568 Hollenbach |
Telefon: | 0825799960 |
Fax: | 08257999640 |
E-Mail: | info@gemeinde-hollenbach.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 86556 Kühbach |
Telefon: | 08251878514 |
Fax: | 082518785414 |
E-Mail: | info@vg-kuehbach.de |
Anschrift: | Zisterzienserplatz 2, 86570 Inchenhofen |
Telefon: | 08257999715 |
Fax: | 08257999720 |
E-Mail: | buergermeister@inchenhofen.de |
Anschrift: | Kirchstr. 7, 86453 Dasing |
Telefon: | 08205960522 |
Fax: | 08205960530 |
E-Mail: | info@vg-dasing.de |
Anschrift: | Mühlweg 2, 86444 Affing |
Telefon: | 08207960030 |
Fax: | 082078645 |
E-Mail: | gemeinde@affing.de |
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Aichach im Landkreis Aichach-Friedberg liegt an der Paar, in der Region Augsburg. Schon in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts wurde die Aichacher Kirche erstmals urkundlich genannt. Zahlreiche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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