Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rachelstraße 6, 93413 Cham |
Telefon: | 0997178353 |
Fax: | 09971845353 |
E-Mail: | poststelle@lra.landkreis-cham.de |
Anschrift: | Marktplatz 2, 93413 Cham |
Telefon: | 099718579111 |
E-Mail: | poststelle@cham.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 93497 Willmering |
Telefon: | 099719964010 |
Fax: | 0997199640121 |
E-Mail: | poststelle@willmering.de |
Anschrift: | Kindergartenweg 3, 93466 Chamerau |
Telefon: | 09944341712 |
Fax: | 099443417312 |
E-Mail: | poststelle@chamerau.de |
Anschrift: | Rhanwaltinger Str. 4, 93494 Waffenbrunn |
Telefon: | 0997148710 |
Fax: | 09971487120 |
E-Mail: | poststelle@waffenbrunn.de |
Anschrift: | Dorfplatz 9, 93486 Runding |
Telefon: | 0997185620 |
Fax: | 09971856220 |
E-Mail: | poststelle@runding.de |
Anschrift: | Rathausstr. 1, 93455 Traitsching |
Telefon: | 09974940423 |
Fax: | 09974940450 |
E-Mail: | poststelle@traitsching.de |
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Cham im gleichnamigen Landkreis liegt an der Regen, ca. 60km nordöstlich von Regensburg und wurde schon 976 erstmals als Stadt urkundlich genannt. Sehenswert sind unter anderem die Städtische Galerie, das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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