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Pressestellen in Baiersdorf - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf
Telefon:09133779013
Fax:09133779090
E-Mail:oeffentlichkeitsarbeit@baiersdorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen
Telefon:091318031111
Fax:09131803491111
E-Mail:presse@erlangen-hoechstadt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Baiersdorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Pressestelle Möhrendorf
3.25 km von Baiersdorf
Anschrift:Hauptstr. 16, 91096 Möhrendorf
Telefon:09131755113
Fax:09131755120
E-Mail:internet1@moehrendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Do 14-17 Uhr
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Pressestelle Hausen
3.44 km von Baiersdorf
Anschrift:Heroldsbacher Str. 51, 91353 Hausen
Telefon:09191737217
Fax:09191737221
E-Mail:amtsblatt@hausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, donnerstags nur 14-18 Uhr
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Pressestelle Langensendelbach
3.72 km von Baiersdorf
Anschrift:Kirchweg 1, 91094 Langensendelbach
Telefon:09133774880
Fax:09133774888
E-Mail:verwaltung@langensendelbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, zusätzlich Mo-Di 13-16 Uhr und Do 13-17:45 Uhr
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Pressestelle Heroldsbach
4 km von Baiersdorf
Anschrift:Hauptstr. 9, 91336 Heroldsbach
Telefon:0919092920
Fax:091901407
E-Mail:gemeinde@heroldsbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, donnerstags nur 14-18 Uhr
Anschrift:Forchheimer Str. 1, 91090 Effeltrich
Telefon:0913377920
Fax:091331324
E-Mail:nachrichtenblatt@effeltrich.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Baiersdorf
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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