Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth |
Telefon: | 09119741497 |
Fax: | 09119741463 |
E-Mail: | oa@fuerth.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ludwigstr. 16, 91126 Schwabach |
Telefon: | 09122860343 |
Fax: | 09122860350 |
E-Mail: | umweltschutzamt@schwabach.de |
Anschrift: | Weinbergweg 1, 91154 Roth |
Telefon: | 09171810 |
Fax: | 09171811328 |
E-Mail: | info@landratsamt-roth.de |
Anschrift: | Bauhof 2, 90402 Nürnberg |
Telefon: | 09112315868 |
Fax: | 09112312583 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf |
Telefon: | 091197731300 |
Fax: | 091197731113 |
E-Mail: | info@lra-fue.bayern.de |
Anschrift: | Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 091814700 |
Fax: | 091814701320 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-neumarkt.de |
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Fürth im Regierungsbezirk Mittelfranken ist als Wissenschaftsstadt in der Metropolregion Nürnberg an den Flüssen Rednitz und Pegnitz bekannt. Schon 1007 fand Fürth seine erste schriftliche Erwähnung. In...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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