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KFZ-Zulassungsstellen in Dinkelsbühl - Öffnungszeiten

Info zu KFZ-Zulassungsstelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Janstraße 6, 91555 Feuchtwangen
Telefon:09814683470
E-Mail:poststelle@landratsamt-ansbach.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(6)
Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Ansbach
30.32 km von Dinkelsbühl
Anschrift:Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach
Telefon:09814680
Fax:09814681119
E-Mail:poststelle@landratsamt-ansbach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(4)
Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Ansbach
35.25 km von Dinkelsbühl
Anschrift:Bezoldweg 31, 91541 Rothenburg ob der Tauber
Telefon:09814683490
Fax:0
E-Mail:zulassung@landratsamt-ansbach.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Dinkelsbühl

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
KFZ-Zulassungsstelle des Landkreises
19.18 km von Dinkelsbühl
Anschrift:In den Kistenwiesen 2, 74564 Crailsheim
Telefon:079514929997
Fax:079514925152
E-Mail:zulassungsstelle@lrasha.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 7:30-13 Uhr
Mi 7:30-17 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
(3)
KFZ-Zulassungsbehörde des Landkreises
24.58 km von Dinkelsbühl
Anschrift:Nördlinger Straße 7, 73441 Bopfingen
Telefon:073615031435
Fax:073615031486
E-Mail:zulassung@ostalbkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Kfz - Zulassungsbehörde des Landkreises
27.58 km von Dinkelsbühl
Anschrift:Nürnberger Straße 17, 86720 Nördlingen
Telefon:0906746820
Fax:09081294450
E-Mail:zulassungsbehoerde@lra-donau-ries.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(1)
KFZ-Zulassungsbehörde
31.04 km von Dinkelsbühl
Anschrift:Karlsplatz 7/9, 91522 Ansbach
Telefon:098151510
Fax:098151288
E-Mail:stadt@ansbach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
KFZ-Zulassungsbehörde des Landkreises
31.41 km von Dinkelsbühl
Anschrift:Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen
Telefon:073615031435
Fax:073615031486
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8:15-11:45 Uhr und 14-16 Uhr
Di 14-16 Uhr
Mi+Fr 8:15-11:11:45 Uhr
Do 8:15-11:45 Uhr und 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

KFZ-Zulassungsstelle

Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.

Aufgaben der Zulassungsbehörden

Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.

Führerscheinstelle

Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.

KFZ-Kennzeichen

Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.

Zulassungsstellen und Kraftfahrt-Bundesamt

Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.

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