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Hochbauämter in Miesbach - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
1.59 km von Miesbach
Anschrift:Rathausplatz 1, 83714 Miesbach
Telefon:0802528339
Fax:0802528320
E-Mail:info@miesbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 15-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(1)
Bauamt des Landkreises - Hochbauamt
1.88 km von Miesbach
Anschrift:Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach
Telefon:080257041230
Fax:0802570477040
E-Mail:buergerservice@lra-mb.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Miesbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
4.48 km von Miesbach
Anschrift:Schlierseer Str. 18, 83734 Hausham
Telefon:08026390921
Fax:08026390919
E-Mail:rathaus@hausham.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Di 13.30-18.00 Uhr, Do 13.30-17.00 Uhr
(1)
Bauamt
6.62 km von Miesbach
Anschrift:Ignaz-Günther-Str. 5, 83629 Weyarn
Telefon:08020188713
Fax:08020188720
E-Mail:gemeinde@weyarn.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Di 8-12:30 Uhr und 14-18 Uhr
Mi 7-12:30 Uhr
(2)
Bauamt
7.76 km von Miesbach
Anschrift:Taubenbergstr. 33, 83627 Warngau
Telefon:08021901517
Fax:080218038
E-Mail:gemeinde@warngau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo, Di 13:00-16:00 Uhr, Do 13:00-18:00 Uhr
(1)
Bauamt
7.81 km von Miesbach
Anschrift:Kirchenweg 6, 83703 Gmund am Tegernsee
Telefon:08022750535
Fax:08022750520
E-Mail:josef.krinner@gmund.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo, Di 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
(1)
Bauamt
8.08 km von Miesbach
Anschrift:Rathausstraße 1, 83727 Schliersee
Telefon:08026600931
Fax:08026600915
E-Mail:rathaus@schliersee.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00 - 12.00 Uhr, Di, Do 13.00 - 17.00 Uhr, Fr 8.00 - 13.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Miesbach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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