Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83714 Miesbach |
Telefon: | 0802528339 |
Fax: | 0802528320 |
E-Mail: | info@miesbach.de |
Anschrift: | Rosenheimer Str. 3, 83714 Miesbach |
Telefon: | 080257041230 |
Fax: | 0802570477040 |
E-Mail: | buergerservice@lra-mb.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schlierseer Str. 18, 83734 Hausham |
Telefon: | 08026390921 |
Fax: | 08026390919 |
E-Mail: | rathaus@hausham.de |
Anschrift: | Ignaz-Günther-Str. 5, 83629 Weyarn |
Telefon: | 08020188713 |
Fax: | 08020188720 |
E-Mail: | gemeinde@weyarn.de |
Anschrift: | Taubenbergstr. 33, 83627 Warngau |
Telefon: | 08021901517 |
Fax: | 080218038 |
E-Mail: | gemeinde@warngau.de |
Anschrift: | Kirchenweg 6, 83703 Gmund am Tegernsee |
Telefon: | 08022750535 |
Fax: | 08022750520 |
E-Mail: | josef.krinner@gmund.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 83727 Schliersee |
Telefon: | 08026600931 |
Fax: | 08026600915 |
E-Mail: | rathaus@schliersee.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Miesbach im gleichnamigen Landkreis liegt in der Region Obrland im Tal der Schlierach und wurde schon 1114 erstmals urkundlich genannt. Miesbach besitzt große Bekanntheit für die bayerische...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
|