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Gerichtsvollzieher in Pasing-Obermenzing - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(12)
Hauptgerichtsvollzieher Zeitler
3.76 km von Pasing-Obermenzing
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:089142786
Fax:0891406260
Sprechzeiten:Di+Do 11-13 Uhr
(10)
Obergerichtsvollzieher Schneider
3.76 km von Pasing-Obermenzing
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:08923926889
Fax:089381694861
Sprechzeiten:Di+Do 9-11 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Scharfenberg
3.76 km von Pasing-Obermenzing
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:08941172926
Fax:08941172927
Sprechzeiten:Mo 10-12 Uhr Mi 10-12Uhr
(13)
Gerichtsvollzieherin Hartlmaier
3.76 km von Pasing-Obermenzing
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:08912177832
Fax:08912177857
Sprechzeiten:Di+Fr 10-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher des AG München
3.76 km von Pasing-Obermenzing
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:08914728509
Fax:08914902912
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr
(6)
Obergerichtsvollzieher Großhauser
3.76 km von Pasing-Obermenzing
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:08941856378
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr
Do 8-10 Uhr
(11)
Gerichtsvollzieherin Daschner
3.76 km von Pasing-Obermenzing
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:08914728540
Fax:08914728546
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr
Do 10-11 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Peer
3.76 km von Pasing-Obermenzing
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:08914739895
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr Do 12-14 Uhr
(7)
Obergerichtsvollzieherin Vierthaler
3.76 km von Pasing-Obermenzing
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:0891419819
Sprechzeiten:Mo+Mi 13-15 Uhr
(0)
Hauptgerichtsvollzieherin Albrecht
3.76 km von Pasing-Obermenzing
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:0891492845
Fax:0891406260
Sprechzeiten:Di+Do 9-11 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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