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Sozialämter in Neu-Ulm - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(8)
Sozialamt des Landkreises
4.39 km von Neu-Ulm
Anschrift:Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm
Telefon:073170400
Fax:0731704080999
E-Mail:poststelle@lra.neu-ulm.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 7:30-12:30 Uhr Do 7:30-17:30 Uhr
(4)
Sozialamt
4.91 km von Neu-Ulm
Anschrift:Augsburger Straße 15, 89231 Neu-Ulm
Telefon:073170502202
Fax:073170502299
E-Mail:info@neu-ulm.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Mi 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Neu-Ulm

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Kornhausplatz 4-6, 89073 Ulm
Telefon:07311615153
Fax:07311611638
E-Mail:info@ulm.de
Öffnungs­zeiten:Infostelle Rathaus:
Mo-Mi 8-16 Uhr
Do 8-17 Uhr
Fr 8-13 Uhr
(1)
Sozialamt
5.64 km von Neu-Ulm
Anschrift:Pfarrgässle 2, 89275 Elchingen
Telefon:0731206614
Fax:0731206619
E-Mail:a.georgi@elchingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr und Di+Do 14-16 Uhr
(2)
Sozialamt
5.97 km von Neu-Ulm
Anschrift:Rathausplatz 1, 89278 Nersingen
Telefon:073088140
Fax:0730881438
E-Mail:info@nersingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 & Mo, Di 14.00 - 16.30 Uhr, Do 14.00 - 18.30 Uhr
Anschrift:Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon:07311854396
Fax:0731185224396
E-Mail:info@alb-donau-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Sozialamt
7.43 km von Neu-Ulm
Anschrift:Hauptstraße 34, 89250 Senden
Telefon:073079450
Fax:073079451005
E-Mail:info@stadt-senden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13:30-16:30 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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