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Hochbauämter im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
3.95 km von Neuburg-Schrobenhausen
Anschrift:Neuburger Str. 10, 86669 Königsmoos
Telefon:08433940916
Fax:08433940922
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:00-12:00 Uhr, Fr 8:00-12:30 Uhr, Do 13:00-18:30 Uhr
(1)
Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau
4.01 km von Neuburg-Schrobenhausen
Anschrift:Tilly-Park 1a, 86633 Neuburg an der Donau
Telefon:08431671918
Fax:08431671940
E-Mail:verwaltung@vg-neuburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
(1)
Bauamt des Landkreises
4.2 km von Neuburg-Schrobenhausen
Anschrift:Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg an der Donau
Telefon:08431570
Fax:0843157205
E-Mail:bauamt@neuburg-schrobenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 7:30-12 Uhr und 12:45-16 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
(2)
Bauamt
4.48 km von Neuburg-Schrobenhausen
Anschrift:Karlsplatz A 12, 86633 Neuburg an der Donau
Telefon:0843155350
Fax:0843155357
E-Mail:stadt@neuburg-donau.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr
Mi 7:30-13 Uhr und 14-18 Uhr
(2)
Bauamt
6.3 km von Neuburg-Schrobenhausen
Anschrift:Hauptstr. 25, 86697 Oberhausen/Donau
Telefon:08431679415
Fax:08431679420
E-Mail:info@gemeinde-oberhausen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt
7.95 km von Neuburg-Schrobenhausen
Anschrift:Hauptstraße 68, 86668 Karlshuld
Telefon:08454949322
Fax:08454949350
E-Mail:gemeindeverwaltung@karlshuld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
(2)
Bauamt
9.18 km von Neuburg-Schrobenhausen
Anschrift:Bräugarten 1, 86676 Ehekirchen
Telefon:08435940841
Fax:08435940815
E-Mail:franziska.stegmeyr@ehekirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo.-Fr. 8 - 12 Uhr, Di 14 - 18 Uhr
(2)
Bauamt
9.53 km von Neuburg-Schrobenhausen
Anschrift:Kapellenplatz 3, 86706 Weichering
Telefon:0845494970
Fax:08454949722
E-Mail:info@weichering.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mi 13.00 - 18.00 Uhr
(1)
Bauamt
12.37 km von Neuburg-Schrobenhausen
Anschrift:Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen
Telefon:08434940711
Fax:08434940744
E-Mail:bauamt@rennertshofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 7.30 bis 12.00 Uhr, Mi 13.00 bis 18.00 Uhr
(1)
Bauamt
12.99 km von Neuburg-Schrobenhausen
Anschrift:Marktplatz 13, 86666 Burgheim
Telefon:084329412111
Fax:084329412119
E-Mail:verwaltung@burgheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Hochbauamt Neuburg-Schrobenhausen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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