Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1, 92342 Freystadt |
Telefon: | 091799490301 |
Fax: | 09179941620 |
E-Mail: | bau@freystadt.de |
Anschrift: | Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 091814700 |
Fax: | 091814701320 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-neumarkt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstr. 7, 92360 Mühlhausen |
Telefon: | 09185941719 |
Fax: | 09185941729 |
E-Mail: | gemeinde@muehlhausen-sulz.de |
Anschrift: | Pettenkoferplatz 12, 92334 Berching |
Telefon: | 0846220530 |
Fax: | 0846220590 |
E-Mail: | info@berching.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 90584 Allersberg |
Telefon: | 0917650934 |
Fax: | 0917650921 |
E-Mail: | info@allersberg.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 091812912120 |
Fax: | 091812912150 |
E-Mail: | info@vg-neumarkt.de |
Anschrift: | Centrum 3, 92353 Postbauer-Heng |
Telefon: | 09188940631 |
Fax: | 09188940610 |
E-Mail: | markt@postbauer-heng.de |
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Freystadt im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz liegt am Rand des Oberpfälzer Jura an der Schwarzach und wurde 1298 erstmals schriftlich genannt. Sehr bemerkenswert ist die mittelalterliche Planstadt mit...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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