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Hochbauämter in Freystadt - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Bauamt
2.31 km von Freystadt
Anschrift:Marktplatz 1, 92342 Freystadt
Telefon:091799490301
Fax:09179941620
E-Mail:bau@freystadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Di 7:30-12 Uhr und 13-17 Uhr
Mi+Fr 7:30-12 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 13-18 Uhr
(1)
Bauamt des Landkreises - Hochbauamt
13.53 km von Freystadt
Anschrift:Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Telefon:091814700
Fax:091814701320
E-Mail:landratsamt@landkreis-neumarkt.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Freystadt

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt (Gemeinde Mühlhausen)
7.41 km von Freystadt
Anschrift:Bahnhofstr. 7, 92360 Mühlhausen
Telefon:09185941719
Fax:09185941729
E-Mail:gemeinde@muehlhausen-sulz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30 Uhr - 12.00 Uhr, Di 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
(1)
Bauamt
10.97 km von Freystadt
Anschrift:Pettenkoferplatz 12, 92334 Berching
Telefon:0846220530
Fax:0846220590
E-Mail:info@berching.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(5)
Bauamt
11.07 km von Freystadt
Anschrift:Marktplatz 1, 90584 Allersberg
Telefon:0917650934
Fax:0917650921
E-Mail:info@allersberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Telefon:091812912120
Fax:091812912150
E-Mail:info@vg-neumarkt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-17 Uhr Do 13-18 Uhr
(2)
Bauamt
13.34 km von Freystadt
Anschrift:Centrum 3, 92353 Postbauer-Heng
Telefon:09188940631
Fax:09188940610
E-Mail:markt@postbauer-heng.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Freystadt
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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