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Wohnungsämter in Neumarkt in der Oberpfalz - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Amt für Wohnungsbauförderung des Landkreises
1.26 km von Neumarkt in der Oberpfalz
Anschrift:Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Telefon:091814700
Fax:091814701320
E-Mail:landratsamt@landkreis-neumarkt.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung

Weitere Behörden in der Nähe von Neumarkt in der Oberpfalz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Sozialamt Landkreis Roth
28.66 km von Neumarkt in der Oberpfalz
Anschrift:Weinbergweg 1, 91154 Roth
Telefon:09171811230
E-Mail:wohngeld@landratsamt-roth.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung:
Mo-Di 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
(14)
Amt für Wohnungsbauförderung des Landkreises
29.72 km von Neumarkt in der Oberpfalz
Anschrift:Waldluststr. 1, 91207 Lauf an der Pegnitz
Telefon:091239500
Fax:091239508009
E-Mail:info@nuernberger-land.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(26)
Wohnungsamt
32.69 km von Neumarkt in der Oberpfalz
Anschrift:Ludwigstraße 16, 91126 Schwabach
Telefon:091228600
Fax:09122860396
E-Mail:stadt@schwabach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(16)
Bauamt, Abt. Wohnen
33.81 km von Neumarkt in der Oberpfalz
Anschrift:Steinhofgasse 2, 92224 Amberg
Telefon:09621100
Fax:09621101469
E-Mail:stadt@amberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di-Mi 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
(7)
Wohngeldstelle des Landkreises
34.06 km von Neumarkt in der Oberpfalz
Anschrift:Zeughausstraße 2, 92224 Amberg
Telefon:09621390
Fax:0962137605353
E-Mail:wohnungswesen@amberg-sulzbach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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