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Kreisjugendamt in Neustadt an der Aisch

Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt an der Aisch

(3.2 Sterne, 63 Bewertungen)
Telefon:09161920
Fax:09161921060
E-Mail:poststelle@kreis-nea.de
Öffnungszeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr Do 14-17:30 Uhr
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Sie möchten sich bezüglich Adoptionsverfahren, Sorgerecht oder Kindererziehung beim Jugendamt von Neustadt an der Aisch informieren? Kein Problem, denn Ihre Fragen können Sie gegenüber der Behörde für Jugend auf unterschiedlichen Wegen stellen. Daher bietet ortsdienst.de Ihnen Email, Telefonnummer, Fax und weitere Kontaktdaten der Jugendbehörde.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Jugendamt-FAQ

Weitere Fragen

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Jugendamt Neustadt an der Aisch: Informationen zu Kreisjugendamt

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Kreisjugendamt in Neustadt an der Aisch. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Kreisjugendamt in Neustadt an der Aisch können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.

Geschichte des Jugendamtes

Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Organisation von Jugendämtern

Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.

Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).

Jugendschutz

Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.