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Sozialämter in Durach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
3.05 km von Durach
Anschrift:Bahnhofstraße 1, 87471 Durach
Telefon:0831561190
Fax:08315611999
E-Mail:info@durach-allgaeu.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr, Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr, Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
(7)
Sozialamt des Landkreises
21.28 km von Durach
Anschrift:Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen
Telefon:083216120
Fax:08321612369
E-Mail:info@lra-oa.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8-12 Uhr und 13:30-17 Uhr
Di 8-13 Uhr
Mi-Do 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Durach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
4.55 km von Durach
Anschrift:Rotkreuzstr. 2, 87488 Betzigau
Telefon:0831575020
Fax:08315750222
E-Mail:betzigau@betzigau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
4.59 km von Durach
Anschrift:Rathausplatz 4, 87477 Sulzberg
Telefon:08376920116
Fax:08376920140
E-Mail:info@sulzberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, Mo 15.00 Uhr - 17.00 Uhr, Do 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
6.18 km von Durach
Anschrift:Rathausplatz 22, 87435 Kempten (Allgäu)
Telefon:0831115
Fax:083125251026
E-Mail:poststelle@kempten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14:30-17:30 Uhr und Mi 12-13 Uhr
(2)
Sozialamt
6.5 km von Durach
Anschrift:Rathausstraße 4, 87448 Waltenhofen
Telefon:08303790
Fax:083037930
E-Mail:gemeinde@waltenhofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 14.00 - 17.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
7.6 km von Durach
Anschrift:Hauptstr. 28, 87466 Oy-Mittelberg
Telefon:0836698420
Fax:08366883
E-Mail:gemeinde@oy-mittelberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Mo 14:30-16:30 Uhr und Mi 14:30-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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