Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lechhalde 3, 87629 Füssen |
Telefon: | 08362903213 |
Fax: | 08362903200 |
E-Mail: | stadtverwaltung@fuessen.de |
Anschrift: | Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf |
Telefon: | 083429110 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Münchener Straße 2, 87645 Schwangau |
Telefon: | 08362819822 |
Fax: | 08362819851 |
E-Mail: | info@gemeinde-schwangau.de |
Anschrift: | Allgäuer Straße 6, 87459 Pfronten |
Telefon: | 083636980 |
Fax: | 0836369855 |
E-Mail: | rathaus@pfronten.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstr. 10, 87672 Roßhaupten |
Telefon: | 08367912140 |
Fax: | 083671267 |
E-Mail: | info@vgem-rosshaupten.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstr. 39, 87637 Seeg |
Telefon: | 08364983014 |
Fax: | 08364983040 |
E-Mail: | verwaltung@seeg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 18, 87484 Nesselwang |
Telefon: | 0836191220 |
Fax: | 08361912244 |
E-Mail: | info@nesselwang.de |
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Füssen im Landkreis Ostallgäu liegt an der Lech in der Region Allgäu und wurde schon 1147 erstmals namentlich erwähnt. Das Stadtbild ist geprägt durch das Hohe Schloss mit der Staatsgalerie, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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