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Sozialämter in Schwandorf - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Sozialamt
2.47 km von Schwandorf
Anschrift:Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf
Telefon:09431450
Fax:0943145100
E-Mail:info@schwandorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Do: 8 - 11.45 Uhr und 14 - 16 Uhr, Fr: 8 - 12 Uhr
(6)
Sozialamt des Landkreises
3.81 km von Schwandorf
Anschrift:Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf
Telefon:09431471321
Fax:09431471469
E-Mail:Sozialwesen@lra-sad.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-15:30 Uhr Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schwandorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
7.33 km von Schwandorf
Anschrift:Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf
Telefon:0943174360
Fax:094317436436
E-Mail:info@wackersdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(2)
Sozialamt
8.38 km von Schwandorf
Anschrift:Viktor-Koch-Str. 4, 92521 Schwarzenfeld
Telefon:094353090
Fax:09435309227
E-Mail:info@schwarzenfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
(1)
Sozialamt
9.74 km von Schwandorf
Anschrift:Knöllinger Str. 5, 92269 Fensterbach
Telefon:09438901110
Fax:09438901114
E-Mail:info@fensterbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:00 & Mo-Di 13:30 - 16:00, Do 13:30 - 17:30 Uhr
mittwochs kein Parteiverkehr
(2)
Sozialamt
9.77 km von Schwandorf
Anschrift:Hirschwalder Str. 27, 92286 Rieden
Telefon:09624920217
Fax:09624920227
E-Mail:info@rieden.com
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 07:30 - 12:00 Uhr sowie Do 14:00 - 17:00 Uhr
(1)
Sozialamt (Gemeinde Ensdorf)
10.41 km von Schwandorf
Anschrift:Hauptstr. 4, 92266 Ensdorf
Telefon:09624903330
Fax:096249033319
E-Mail:gemeinde@ensdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 und Di 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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