Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 18, 16548 Glienicke/Nordbahn |
Telefon: | 033056690 |
Fax: | 03305669239 |
E-Mail: | info@glienicke.eu |
Anschrift: | Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg |
Telefon: | 033016013611 |
Fax: | 033016013610 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Eichborndamm 238-240, 13437 Berlin |
Telefon: | 030902940 |
Fax: | 030902943402 |
E-Mail: | strassenbauamt@reinickendorf.berlin.de |
Anschrift: | Liebenwalder Straße 1, 16567 Mühlenbecker Land |
Telefon: | 03305684166 |
Fax: | 03305684170 |
E-Mail: | gemeinde@muehlenbeckerland.de |
Anschrift: | Oranienburger Straße 2, 16540 Hohen Neuendorf |
Telefon: | 033035280 |
Fax: | 033035284100 |
E-Mail: | bauen@hohen-neuendorf.de |
Anschrift: | Hauptstraße 34, 16547 Birkenwerder |
Telefon: | 03303290141 |
Fax: | 03303290200 |
E-Mail: | info@birkenwerder.de |
Anschrift: | Darßer Str. 203, 13088 Berlin |
Telefon: | 030902958510 |
Fax: | 030902958629 |
E-Mail: | sga.allgemein@ba-pankow.berlin.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Glienicke/Nordbahn liegt im Landkreis Oberhavel und grenzt an die Stadt Berlin an. Das Glienicker Wappen zeigt einen silbernen Adlerausschnitt sowie eine goldene Kiefer mit Ähren und Kleestengel.
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Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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