Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Markt 4-6, 15517 Fürstenwalde/Spree |
Telefon: | 03361557237 |
Fax: | 03361557400 |
E-Mail: | stadtverwaltung@fuerstenwalde-spree.de |
Anschrift: | Breitscheidstraße 4, 15841 Beeskow |
Telefon: | 03366351631 |
Fax: | 03366352639 |
E-Mail: | bauordnungsamt@l-os.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow |
Telefon: | 03363145161 |
Fax: | 033631451811 |
E-Mail: | post@amt-scharmuetzelsee.de |
Anschrift: | Hauptstraße 13, 15528 Spreenhagen |
Telefon: | 03363387126 |
Fax: | 03363387135 |
E-Mail: | bauen@amt-spreenhagen.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Str. 2, 16259 Falkenberg/Mark |
Telefon: | 03345864617 |
Fax: | 033458646417 |
Anschrift: | Bahnhofstraße 3-4, 15518 Briesen (Mark) |
Telefon: | 03360789750 |
Fax: | 03360789799 |
E-Mail: | amt-odervorland@t-online.de |
Anschrift: | Rudolf-Breitscheid-Str. 74, 15859 Storkow |
Telefon: | 03367868431 |
Fax: | 03367868555 |
E-Mail: | sekretariat@storkow.de |
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Fürstenwalde/Spree im Landkreis Oder-Spree liegt im Berliner Urstromtal im Gebiet der Rauener Berge. Schon 1272 wurde Fürstenwalde erstmals urkundlich erwähnt. Sehenswert sind vor allem der St. Mariendom...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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