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Wohnungsamt Amt Brück

Ernst-Thälmann-Str. 59, 14822 Brück

(keine Bewertungen)
Telefon:033844620
Fax:03384462119
E-Mail:info@amt-brueck.de
Öffnungszeiten:bitte telefonisch erfragen
Änderung meldenzur Webseite  

Das Wohnungsamt in Borkwalde befasst sich im Allgemeinen mit Wohngeldfragen, sozialem Wohnungsbau und Mietzuschüssen. Um Kontakt mit der Wohnbehörde aufzunehmen, können Sie diese Informationen wie Adresse, Mail und Telefon vom Wohnungsamt in Borkwalde nutzen.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Wohnungsamt-FAQ

Weitere Fragen

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Wohnungsamt Borkwalde: Informationen zu Wohnungsamt Amt Brück

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Wohnungsamt Amt Brück. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Wohnungsamt Amt Brück können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.