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Kämmereien in Burg (Spreewald) - Öffnungszeiten

Info zu Kämmerei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Kämmerei Amt Burg (Spreewald)
0.46 km von Burg (Spreewald)
Anschrift:Hauptstraße 46, 03096 Burg (Spreewald)
Telefon:03560368229
Fax:03560368222
E-Mail:info@amt-burg-spreewald.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-16:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Burg (Spreewald)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Kämmerei Vetschau
8.04 km von Burg (Spreewald)
Anschrift:Schlossstraße 10, 03226 Vetschau
Telefon:03543377730
Fax:0354337779010
E-Mail:stadtverwaltung@vetschau.com
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13:30-17:30 Uhr sowie Do 9-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
(3)
Kämmerei Amt Lieberose/Oberspreewald
8.43 km von Burg (Spreewald)
Anschrift:Kirchstraße 11, 15913 Straupitz
Telefon:0354758630
Fax:03547586365
E-Mail:amt@lieberose-oberspreewald.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-11:30 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8:30-11:30 Uhr und 14-18 Uhr
(0)
Kämmerei Kolkwitz
11.73 km von Burg (Spreewald)
Anschrift:Berliner Str. 19, 03099 Kolkwitz
Telefon:03552930020
Fax:03552930099
E-Mail:gemeinde-kolkwitz@t-online.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-17 Uhr
(1)
Kämmerei Lübbenau/Spreewald
12.78 km von Burg (Spreewald)
Anschrift:Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald
Telefon:0354285211
Fax:0354285501
E-Mail:finanzverwaltung@luebbenau-spreewald.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(0)
Kämmerei Lübbenau/Spreewald
12.83 km von Burg (Spreewald)
Anschrift:Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald, 03222 Lübbenau/Spreewald
Telefon:0354285200
Fax:0354285502
E-Mail:finanzwirtschaft@luebbenau-spreewald.de
Öffnungs­zeiten:Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch Termine nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag Termine nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Kämmerei Burg (Spreewald)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Kämmerei

Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.

Geschichte des Kämmereiamtes

Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.

Organisation der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.

Zuständigkeiten und Aufgaben der Kämmerei

Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.

Kommunale Steuererhebung

Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.

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