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Jugendämter in Land Bremen - Öffnungszeiten

Info zu Jugendamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Hans-Böckler-Str. 9, 28217 Bremen
Telefon:0421115
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(23)
Landesjugendbehörde
0.6 km von Land Bremen
Anschrift:Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Telefon:0421115
Fax:04213612155
E-Mail:office@soziales.bremen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(32)
Amt für Jugend, Familie und Frauen
56.54 km von Land Bremen
Anschrift:Hinrich-Schmalfeldt-Straße 38, 27576 Bremerhaven
Telefon:0115
Fax:04715902752
E-Mail:Jugendamt@magistrat.bremerhaven.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Land Bremen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(38)
Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit
12.43 km von Land Bremen
Anschrift:Oldenburger Str. 9, 27749 Delmenhorst
Telefon:04221992485
Fax:04221991220
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(42)
Jugendamt des Landkreises
16.83 km von Land Bremen
Anschrift:Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon:047919302600
Fax:047919302699
E-Mail:jugendamt@landkreis-osterholz.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr Di 8-18 Uhr Mi+Fr 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
(55)
Jugendamt des Landkreises Oldenburg
30.9 km von Land Bremen
Anschrift:Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen
Telefon:0443185257
Fax:0443185540
E-Mail:Jugendamt@oldenburg-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
(88)
Jugendamt des Landkreises
33.86 km von Land Bremen
Anschrift:Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller)
Telefon:0423115340
Fax:0423115603
E-Mail:kreishaus@landkreis-verden.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Besuchszeiten: Di und Fr 8-12 Uhr sowie Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
(71)
Jugendamt des Landkreises
35.9 km von Land Bremen
Anschrift:Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Telefon:04401927275
Fax:044013471
E-Mail:landkreis-wesermarsch@lkbra.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:30 - 12:00 Uhr, Mo-Do 14:00 - 15:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.

Geschichte des Jugendamtes

Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Organisation von Jugendämtern

Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.

Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).

Jugendschutz

Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.

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