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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Was genau ist die Aufenthaltserlaubnis?

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Bei der Aufenthaltserlaubnis handelt es sich um einen Aufenthaltstitel entsprechend dem seit 2005 in Deutschland geltenden Aufenthaltsgesetz. Grundsätzlich ist eine Aufenthaltserlaubnis zeitlich befristet und zweckgebunden. Die Zwecke eines Aufenthaltes können zum Beispiel eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit sein.  

Als Gründe für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis können familiäre, völkerrechtliche, humanitäre und politische Gründe angeführt werden. Ebenso kann die Erlaubnis für den Aufenthalt für ehemalige Deutsche und langfristig Aufenthaltsberechtigte innerhalb der EU erteilt werden.    

Die Aufenthaltserlaubnis ist nicht gleichzusetzen mit einer Arbeitserlaubnis. Diese ist im Regelfall gesondert zu beantragen. Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist die Ausländerbehörde zuständig – seit 2011 wird sie als elektronischer Aufenthaltstitel in Scheckkartenformat ausgestellt. 

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Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

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Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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