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Industrie- und Handelskammern (die in den Bundesländern Hamburg und Bremen nur als Handelskammern bezeichnet werden) sind regional organisierte Körperschaften des öffentlichen Rechts. In Deutschland gibt es rund 80 verschiedene Institutionen, denen Unternehmen und Gewerbetreibende angehören. Reine Handwerksunternehmen sind allerdings in der Regel in den Handwerkskammern organisiert; Ausnahmen bilden auch nicht im Handelsregister verzeichnete Landwirtschaften und Freiberufler. Als Interessenvertretung übernimmt die IHK, die der Rechtsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes unterliegt, wichtige Aufgaben für die regional ansässige Wirtschaft.