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Ja. Die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerenkonfliktberatung wird nur von anerkannten Beratungsstellen durchgeführt, wozu auch die Einrichtungen von pro familia gehören. Die Beratung soll dabei ein Hilfsangebot darstellen und in der Konfliktsituation Perspektiven aufzeigen. Auf Grundlage des § 219 StGB kann ein Schwangerschaftsabbruch nur vorgenommen werden, wenn die Schwangere das persönliche Beratungsgespräch bei einer anerkannten Beratungsstelle wahrgenommen hat.