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Die Rheinischen Versorgungskassen sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Allgemeinen für die Versorgung von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes zuständig. Mitglieder der Rheinischen Versorgungskassen können Städte, Landkreise und Gemeinden, aber auch Institutionen des öffentlichen Rechts sein. Auch der Landschaftsverband Rheinland gehört den Rheinischen Versorgungskassen an. Die Beamtenversorgung stellt den Ausgangspunkt für die Tätigkeit der Rheinischen Versorgungskassen dar. Zu den Aufgaben zählen beispielsweise Beamtenpensionen, Zusatzrenten, Versorgungsrücklagen und die Auszahlung von Kindergeld an Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.