| Welche Behörde kann Auskunft über die Brunnenanlage in der Kommune geben?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Im Grunde kommen für allgemeine Auskünfte über Brunnenanlagen insbesondere zwei Behörden als Ansprechpartner in Betracht, nämlich das Denkmalpflegeamt und das Grünflächenamt. Bei Brunnenanlagen handelt es sich nicht selten um historische Anlagen, welche Denkmalswert besitzen und dementsprechend besonderen Schutzes bedürfen. Daher sind Brunnen oft in entsprechenden Denkmalinventaren oder Denkmalregistern zu finden, welche man bei der jeweiligen Denkmalbehörde erfragen kann. Auch das Grünflächenamt kann als Ansprechpartner für Brunnenanlagen gelten. Da die Brunnen vielerorts vom Grünflächenamt betrieben und gepflegt werden, wird diese Behörde in der Regel Auskunft zu den jeweiligen Brunnenanlagen geben können.