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Bauaufsichtbehörden können bei der Bauausführung von Gebäuden natürlich prüfen, ob die Einhaltung gesetzlicher und technischer Bauvorschriften erfolgt. Stattfinden kann z.B. eine Schnurgerüstabnahme: Hier wird durch einen Behördenvertreter geprüft, ob die Lage des geplanten Bauwerkes mit der Baugenehmigung in Einklang steht. Darüber hinaus gibt es noch die Rohbauabnahme, die in der Regel vor Beginn des Innenausbaus durch die zuständige Behörde vorgenommen wird. Schließlich ist die Schlussabnahme zu benennen, die nach Fertiggstellung des gesamten Gebäudes erfolgt.