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Landwirtschaftsgericht - Häufige Fragen

Gibt es an jedem Amtsgericht eine Abteilung für Landwirtschaftssachen?

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Nein. Zwar stellen grundsätzlich Landwirtschaftsgerichte Abteilungen eines Amtsgerichtes dar – wie etwa auch Registergerichte, Betreuungsgerichte, Familiengerichte oder Nachlassgerichte – dennoch ist nicht jedes Amtsgericht zugleich ein Landwirtschaftsgericht bzw. für derartige Verhandlungen zuständig. Viele Bundesländer haben zum Zwecke der Effizienz und besseren Bearbeitung von Landwirtschaftssachen einzelne Amtsgerichte zu Landwirtschaftsgerichten erhoben. Hier werden dann alle Verfahren rund um die Höfeordnung, Erbscheine, Genehmigungen von Hofübergaben sowie um Landpachtverträge oder Grundstücksverkehrsgenehmigungen entschieden.

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