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Der Erbschein kann durch das Nachlassgericht erteilt werden und soll das Erbrecht im Erbfall klären. Es handelt sich hierbei um ein amtliches Zeugnis bzw. eine öffentliche Urkunde, welche Aufschluss über Erbberechtigte und Verfügungsbeschränkungen des Erben gibt und der Sicherheit im Rechtsverkehr dient. Insofern gibt der Erbschein Aufschluss über die Erbenermittlung und weist die Erbenstellung nach. Normalerweise erteilt das Nachlassgericht den Erbschein, an dessen Ort der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.