| Ist die Polizei eigentlich bei Falschparkern zuständig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Das kommt darauf an. Handelt es sich lediglich um ordnungswidriges Abstellen eines Fahrzeuges, bei dem keine Verkehrsbehinderung bzw. keine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entsteht, so kann in der Regel auch das zuständige Ordnungsamt bzw. der zuständige Verkehrsdienst informiert werden. In den Gemeinden und Städten sind ohnehin Mitarbeiter dieser Behörden beständig damit beschäftigt, Autofahrer mit teuren Knöllchen an das richtige Parkverhalten zu erinnern.
Anders ist dies beim akuten Verkehrsbehinderungen: Ist die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer akut gefährdet, werden Rettungseinfahrten oder Gehwege und Straßen blockiert, so wird sich in der Regel die Polizei diesem Anliegen unverzüglich annehmen.