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Polizei - Häufige Fragen

Ist die Polizei eigentlich bei Falschparkern zuständig?

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Das kommt darauf an. Handelt es sich lediglich um ordnungswidriges Abstellen eines Fahrzeuges, bei dem keine Verkehrsbehinderung bzw. keine unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entsteht, so kann in der Regel auch das zuständige Ordnungsamt bzw. der zuständige Verkehrsdienst informiert werden. In den Gemeinden und Städten sind ohnehin Mitarbeiter dieser Behörden beständig damit beschäftigt, Autofahrer mit teuren Knöllchen an das richtige Parkverhalten zu erinnern. 

Anders ist dies beim akuten Verkehrsbehinderungen: Ist die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer akut gefährdet, werden Rettungseinfahrten oder Gehwege und Straßen blockiert, so wird sich in der Regel die Polizei diesem Anliegen unverzüglich annehmen. 

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