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Im Vereinsregister (ein durch Amtsgerichte bzw. Registergerichte öffentlich geführtes Verzeichnis) sind alle Vereine in einer bestimmten Region mit bestimmten Stammdaten (z.B. Vereinsname, Vereinssitz, Gründungsdatum) verzeichnet. In das Vereinsregister kann grundsätzlich jeder Einsicht nehmen, wobei ein Auszug aus dem Register in der Regel mit Verwaltungsgebühren belegt ist.