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Je nach Bundesland und Region kann die Zuständigkeit der Sozialämter durchaus variieren. Regelmäßig ist das Amt aber mit den materiellen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch betraut, wozu insbesondere die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung, die Hilfe zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe oder auch die Hilfe zur Pflege sowie die Hilfe in besonderen Lebenslagen zählen. Nähere Informationen erteilen die Mitarbeiter des jeweiligen Sozialamts.