| Kann man sich bei Sorgen um eine eventuelle Obdachlosigkeit an die Sozialbehörde wenden?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
In der Regel steht einem das Amt für Soziale Angelegenheiten bei sozialen Engpässen wie der befürchteten Obdachlosigkeit beratend zur Seite. Die Gründe für eine mögliche Obdachlosigkeit können verschieden sein, beispielsweise Mietschulden, Zwangsräumung oder Räumungsklage seien hier genannt. Die Sozialbehörde bietet bei solchen sozialen Schwierigkeiten Beratungsmöglichkeiten und auch direkte Maßnahmen. So sind die Vermittlung zwischen dem Betroffenen und dem Vermieter, die Verhandlung mit Gläubigern oder die Unterstützung bei der Wohnungssuche als Maßnahmen zur Erhaltung des Wohnraumes zu nennen. Nähere Informationen über die Hilfsmöglichkeiten des Sozialamtes kann die zuständige Sozialbehörde erteilen.