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Es gibt regionale Unterschiede in den Ortsverwaltungen, sodass man diese Frage nicht eindeutig beantworten kann. Allerdings wendet man sich für das Beantragen von Wohngeld zunächst besser an die Behörde für Soziales. Nicht selten ist ein Teil dieser Behörde für Wohngeldfragen zuständig. In einigen Ortsverwaltungen gibt es direkt eine Wohngeldstelle im Verwaltungsapparat, mitunter kümmert sich auch das Wohnungsamt um die Vergabe von Wohngeld. Es ist ratsam, sich zunächst telefonisch bei der Verwaltung zu informieren, welche Behörde im speziellen Fall zuständig ist.