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Stadtkasse - Häufige Fragen

Informiert die Amtskasse zum Zahlungsstand?

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Die Amtskasse ist ebenso wie die Gemeinde- und Stadtkasse mit dem allgemeinen Zahlungsverkehr der jeweiligen Kommunalverwaltung betraut. Im Rahmen dessen gilt es unter anderem, die Einzugsermächtigungen, Auszahlungen und Einzahlungen zu verwalten. Gleichermaßen ist die Amtskasse bei Fragen zum Zahlungsstand der richtige Ansprechpartner. Falls man unsicher über die noch ausstehenden Forderungen der Kommunalverwaltung sein sollte, kann man sich daher bei der Kasse erkundigen. Die Kasse kann Auskünfte über den Zahlungsstand der Verbindlichkeiten gegenüber der Amtsverwaltung erteilen. Es ist anzuraten, dass man das jeweilige Buchungs- oder Kassenzeichen bereithält.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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