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Stadtkasse - Häufige Fragen

Muss man die Säumnisgebühren zahlen?

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Sollte eine Forderung von der Stadtkasse nicht fristgemäß verbucht worden sein, dann erhält der Bürger in der Regel eine Mahnung oder Zahlungserinnerung. Wenn man die Zahlung noch nicht vorgenommen hat, dann hat diese im Allgemeinen alsbald zu erfolgen. Für den größeren Verwaltungsaufwand durch die Kassenverwaltung werden bei einer Mahnung auch oft Mahnungs- oder Säumnisgebühren erhoben. Wenn man die Zahlung erst nach Erhalt der Mahnung vornimmt, dann ist in aller Regel auch die erhobene Säumnisgebühr zu entrichten. Der Säumniszuschlag bzw. die Mahngebühr ist gesetzlich festgelegt. Sollte man Fragen zur Mahngebühr haben, dann kann man sich bei der zuständigen Stadtkasse informieren.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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