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Stadtkasse - Häufige Fragen

Was bedeutet Einnahmebuchhaltung und welche Behörde ist hier zuständig?

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Die Verbuchung von Einnahmen im Rahmen der allgemeinen Finanzverwaltung obliegt regelmäßig der jeweiligen Stadt- oder Gemeindekasse. Im Zuge der Einnahmebuchhaltung werden normalerweise die Zahlungseingänge bei der Kommunalverwaltung als Einnahmen verbucht und somit die Gutschriften auf den städtischen/ kommunalen Konten registriert. Jene zu verbuchenden Einnahmen stammen regelmäßig aus Steuern und Grundbesitzabgaben sowie weiteren Gebühren. Somit werden beispielsweise Zahlungen der Gewerbesteuer, der Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren oder der Hundesteuer als Einnahmen verbucht. Für regelmäßige Zahlungen eines Bürgers an die Kommunalverwaltung wird gern auch das Lastschriftverfahren genutzt. Man kann sich über Details bei der Kassenverwaltung informieren.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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