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Stadtkasse - Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen der Ausgabebuchhaltung und der Einnahmebuchhaltung?

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Die Stadtkasse ist im Allgemeinen mit dem Verbuchen von Zahlungsein- und Ausgängen betraut, kann als Vollstreckungsbehörde tätig werden und stellt Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus. Im Rahmen des allgemeinen Zahlungsverkehrs ist die Buchführung über die Einnahmen und Ausgaben der Stadt von großer Bedeutung. Während die Ausgabebuchhaltung sich auf die städtischen Ausgaben bezieht, ist mit der Einnahmebuchhaltung primär die Zahlungsüberwachung gemeint. Dabei werden regelmäßig Gutschriften auf den städtischen Konten verbucht, die beispielsweise von Zahlungen der kommunalen Steuern, Beiträge oder Gebühren herrühren.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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