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Stadtkasse - Häufige Fragen

Was ist eine Zuwendungsbestätigung und welches Amt kümmert sich darum?

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Neben der allgemeinen Buchhaltung und dem Zahlungsverkehr als Hauptaufgaben der Stadtkasse kümmert sich diese Behörde auch um das Ausstellen von Spendenbescheinigungen bzw. Zuwendungsbestätigungen. Insofern stellt die Zuwendungsbestätigung im Allgemeinen eine Spendenbescheinigung dar. Man kann als Bürger eine solche Bescheinigung beantragen, wenn man beispielsweise freiwillige Geld- oder Sachleistungen für die Kommune erbracht hat, ohne diese in Zusammenhang mit einer Gegenleistung zu sehen. Unter anderem können Sachspenden oder finanzielle Zuwendungen für Bildungseinrichtungen, Wohlfahrtsinstitutionen oder ähnlichem als Spenden verstanden werden. Den Erhalt einer Zuwendungsbestätigung muss man normalerweise bei der Kassenverwaltung beantragen.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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