| Was kann bei der Vollstreckung offener Forderungen durch die Stadtkasse passieren?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Gemeinde- oder Stadtkasse ist allgemein mit der Überwachung des kommunalen Zahlungsverkehrs betraut. In diesem Zusammenhang obliegt es der Kassenverwaltung, für die Beitreibung von offenen Forderungen zu sorgen. Sollte man als Bürger in einen Zahlungsverzug geraten, dann wird regelmäßig ein Mahnverfahren eingeleitet. Dieses ist im Allgemeinen mit zusätzlichen Mahnkosten oder Säumnisgebühren verbunden. Wenn auch das Mahnverfahren nicht zur Begleichung offener Forderungen führen sollte, dann kann die Stadtkasse auch als Vollstreckungsbehörde tätig werden. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen; die Pfändung von Vermögen des Schuldners ist normalerweise mit der Vollstreckung verbunden. Ein Vollstreckungsverfahren kann auch einen Schufa-Eintrag mit sich bringen.