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Stadtkasse - Häufige Fragen

Wie sind die Mahngebühren gestaffelt?

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Regelmäßig überwacht die zuständige Gemeinde- oder Stadtkasse den Zahlungsverkehr. Dieser setzt sich aus wiederkehrenden Forderungen (z. B. Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühr) und sonstigen Forderungen (z. B. Bußgelderhebungen) zusammen. Sollte ein Zahlungsverzug durch den Bürger entstehen, wird normalerweise ein Mahnverfahren eingeleitet. Die entstehenden Säumnisgebühren sind in erster Linie von der Gebührenordnung der Kommunalverwaltung abhängig, sodass sich die Gebührenhöhe regional unterscheiden kann. Darüber hinaus richtet sich die Staffelung von Mahngebühren nach der Höhe der Forderungen sowie der Dauer des Zahlungsverzugs. Man kann sich zur Gebührenstaffelung und zum allgemeinen Mahnverfahren durch die Stadtkasse bei der zuständigen Kassenverwaltung informieren.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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